MEIN EKG

Mitgliedschaft

Von den anästhesietechnischen Assistenten und den Altenpflegern über den Gesundheits- und Krankenpfleger und den Rettungsassistenten bis hin zum Zahnarzt leisten alle einen besonderen Dienst an Mensch und Tier. Einen Dienst, der oft Unannehmlichkeiten wie z. B. Schichtdienst, Leid und Tod mit sich bringt.

Wir haben lange überlegt, wie wir den Wert deines Berufes und damit auch deines Engagements hervorheben und anerkennen können. Letztendlich haben wir uns dafür entschieden, den Zugang zum Erholungswerk nicht an einzelne Berufsgruppen festzumachen, sondern an der Art der Einrichtung. So kannst du in den Genuss der Vorteile kommen, wenn du in einer ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Versorgung tätig bist oder bis zum Beginn der Rente tätig warst.

Zu Ihnen zählen wir:
Ambulante und (teil)stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Praxen sonstiger medizinischer Berufe wie Arzt- und Tierarztpraxen, physio-, sprach-, ergo- und musiktherapeutische Praxen, Massagepraxen, Praxen von Hebammen, Heilpraktikern und Podologen, sozialpsychiatrische und psychosoziale Dienste. Außerdem gehört der Rettungsdienst, der Krankentransport (keine Taxis) sowie die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dazu.

Wenn auch du dazugehörst, aber deine Branche nicht aufgeführt ist, dann wende dich an info@erholungswerk.com, damit wir dies im Einzelfall prüfen können.